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Antrag möglichDarlehen

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Förderung von zinsgünstigen Darlehen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Sie können ein zinsgünstiges Darlehen ggf. mit Tilgungszuschuss erhalten, wenn Sie die Energieeffizienz eines Nichtwohngebäudes verbessern oder erstmalig ein Bestandsgebäude erwerben, das nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreicht. Die Förderung umfasst verschiedene Maßnahmen zur Sanierung und energetischen Fachplanung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Der Eigentümer muss antragsberechtigt sein, die Maßnahme muss zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus führen und die technischen Mindestanforderungen müssen eingehalten werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis der Antragsberechtigung,Energieeffizienz-Expertenliste

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Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude beantragen?

Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit

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