Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung von zinsgünstigen Darlehen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Der Eigentümer muss antragsberechtigt sein, die Maßnahme muss zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus führen und die technischen Mindestanforderungen müssen eingehalten werden.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: nrwbank.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →