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Antrag möglichDarlehen

Förderung zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Kommunale Gebietskörperschaften können zinsgünstige Darlehen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert kommunale Gebietskörperschaften, die ein zinsgünstiges Darlehen ggf. mit Tilgungszuschuss erhalten können, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern oder ein Bestandsgebäude zu erwerben, das den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreicht. Es werden verschiedene Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert, einschließlich der Sanierung zum Effizienzgebäude und Effizienzhaus sowie der energetischen Fachplanung und Baubegleitung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Antragsteller müssen Eigentümer des Gebäudes sein oder die Zustimmung des Eigentümers haben.

Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus führen und die technischen Mindestanforderungen müssen eingehalten werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Bauantrag,Energieeffizienz-Expertenliste

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Häufige Fragen zu Förderung zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden

Wer kann Förderung zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden beantragen?

kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit

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