Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Kommunale Gebietskörperschaften können zinsgünstige Darlehen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden erhalten.
Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Die Antragsteller müssen Eigentümer des Gebäudes sein oder die Zustimmung des Eigentümers haben.
Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus führen und die technischen Mindestanforderungen müssen eingehalten werden.
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Jetzt Projekt prüfenkommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: nrwbank.
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