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Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen

Zuschüsse zur Aufstockung der Bundesförderung für den Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, Landkreise, Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft.

Was wird gefördert?

Zusätzlich zum Bundesprogramm „Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in Deutschland (Gigabit-RL 2.0)“ können Kommunen, Landkreise und Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft Zuschüsse erhalten. Gefördert werden Investitionen in den flächendeckenden Ausbau mit mindestens 1 Gigabit pro Sekunde sowie die Errichtung passiver Infrastrukturen. Die Förderung verbessert die Breitbandversorgung und muss bestimmten technischen Vorgaben entsprechen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE).

Voraussetzungen

Die Förderung verbessert die aktuelle Breitbandversorgung in Ihrer gesamten Gebietskörperschaft in wesentlichem Maße.

Technische Vorgaben müssen erfüllt werden.

Leistungen sind transparent auszuschreiben.

Fördermittel sind vollständig an privatwirtschaftliche Auftragnehmer weiterzugeben.

Zweckbindungsfrist beträgt mind.

7 Jahre.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Kofinanzierung,Antrag auf Bundesförderung

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Häufige Fragen zu Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes

Wer kann Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes beantragen?

Kommunen, Landkreise, Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes?

Förderbetrag: bis 100.000.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Wer ist Fördergeber von Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
Bundesweit