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Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Der Freistaat Bayern unterstützt die Finanzierung von Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeitende in der offenen Erziehungshilfe.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, rechtsfähige und gemeinnützige Vereine.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von professionellen fachlichen Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeitende, die im Rahmen der offenen Erziehungshilfe bei der Erziehung in der Familie, bei der Kinderbetreuung und bei den Hilfen für Familien in Not- und Krisensituationen tätig sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für das angestellte Fachpersonal grundsätzlich bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 1.4. eines jeden Jahres bei der Regierung von Oberbayern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 1.4. eines jeden Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie rechtsfähige und gemeinnützige Vereine, die einem anerkannten Träger der Jugendhilfe angegliedert sind.

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Häufige Fragen zu Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

Wer kann Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, rechtsfähige und gemeinnützige Vereine

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe beantragen?

Anträge müssen bis zum 1.4. eines jeden Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern