Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Der Freistaat Bayern unterstützt die Finanzierung von Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeitende in der offenen Erziehungshilfe.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, rechtsfähige und gemeinnützige Vereine.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 1.4. eines jeden Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie rechtsfähige und gemeinnützige Vereine, die einem anerkannten Träger der Jugendhilfe angegliedert sind.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe
Wer kann Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe beantragen?
Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen, rechtsfähige und gemeinnützige Vereine
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe beantragen?
Anträge müssen bis zum 1.4. eines jeden Jahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern