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Ausfallbürgschaft – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen

Die Ausfallbürgschaft verbessert die Erfolgschancen von kleinen und mittleren Unternehmen bei Kreditverhandlungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer, Angehörige der freien Berufe.

Was wird gefördert?

Die Ausfallbürgschaft ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen, ihre Erfolgschancen bei Kreditverhandlungen mit der Hausbank zu verbessern. Sie kann für Existenzgründungen, Investitionen, Betriebsverlagerungen und Betriebsmittelfinanzierungen genutzt werden. Die Bürgschaft wird nur übernommen, wenn sonstige Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen und die Kreditwürdigkeit belegt wird. Der Förderumfang beträgt maximal 80% des Kreditbetrags bis zu einer Höhe von 250.000 € und kann bis zu 15 Jahre dauern.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 250.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.

Voraussetzungen

Eine Bürgschaft wird nur übernommen, wenn sonstige Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.

Sie belegen Ihre sachliche und persönliche Kreditwürdigkeit.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Ausfallbürgschaft

Wer kann Ausfallbürgschaft beantragen?

kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer, Angehörige der freien Berufe

Wie hoch ist die Förderung bei Ausfallbürgschaft?

Förderbetrag: bis 250.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Ausfallbürgschaft?

Fördergeber ist Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 250.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Bundesweit