Ausfallbürgschaft – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen
Die Ausfallbürgschaft verbessert die Erfolgschancen von kleinen und mittleren Unternehmen bei Kreditverhandlungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer, Angehörige der freien Berufe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 250.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.
Voraussetzungen
Eine Bürgschaft wird nur übernommen, wenn sonstige Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.
Sie belegen Ihre sachliche und persönliche Kreditwürdigkeit.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ausfallbürgschaft
Wer kann Ausfallbürgschaft beantragen?
kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer, Angehörige der freien Berufe
Wie hoch ist die Förderung bei Ausfallbürgschaft?
Förderbetrag: bis 250.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Ausfallbürgschaft?
Fördergeber ist Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 250.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Bürgschaft
- Förderregion
- Bundesweit