Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus oder Wohnplätze in einem Pflegeheim modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucherinnen und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und stationären Pflegeeinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein, wenn die Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden,im Jahr der Antragstellung am 31.12.
mindestens 15 Jahre alt sein, wenn Sie ausschließlich die in der Anlage aufgeführten Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen durchführen lassen.
Die Wohnungen müssen nach der Modernisierung heute allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.Ihre Maßnahmen müssen den öffentlich-rechtlichen und mietrechtlichen Vorschriften entsprechen.Die zu erwartenden Mieterhöhungen müssen sozial verträglich sein.Sie müssen für neu zu vermietende Wohnungen für die Dauer der Zinsfestschreibung ein allgemeines Belegungsrecht für Haushalte einhalten, deren Einkommen bestimmte Grenzen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes nicht übersteigen.Sie dürfen mit dem Vorhaben erst nach der Bewilligung beginnen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.
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