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Antrag möglichZuschuss | Darlehen

Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus oder Wohnplätze in einem Pflegeheim modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert Ihre Maßnahmen zur Modernisierung und Erneuerung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern undPflegeplätzen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen und ergänzende Zuschüsse. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind das normalerweise bis zu 60 Prozent, in Einzelfällen bis zu 75 Prozent vergleichbarer Neubaukosten. Die förderfähigen Kosten müssen je Wohnung mindestens EUR 5.000 betragen. Die Höhe des ergänzenden Zuschusses „Basis“ beträgt bis zu EUR 300,00 je Quadratmeter Wohnfläche. Für ein besonders nachhaltiges Vorhaben können Sie zusätzlich den Zuschuss „Nachhaltigkeit“ in Höhe von bis zu EUR 200,00 je Quadratmeter Wohnfläche bekommen. Die ergänzenden Zuschüsse „Basis“ und „Nachhaltigkeit“ betragen jeweils maximal 25 Prozent des Darlehens. Die Höhe der Gesamtförderung (Darlehen und ergänzende Zuschüsse) darf 100 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Ihren Antrag reichen Sie bitte bei der jeweiligen Bewilligungsstelle ein. Das sind die Regierungen, die Landeshauptstadt München und die Städte Augsburg und Nürnberg. Nach Entscheidung der Bewilligungsstelle über den Antrag wird dieser an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) weitergeleitet.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucherinnen und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und stationären Pflegeeinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein, wenn die Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden,im Jahr der Antragstellung am 31.12.

mindestens 15 Jahre alt sein, wenn Sie ausschließlich die in der Anlage aufgeführten Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen durchführen lassen.

Die Wohnungen müssen nach der Modernisierung heute allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.Ihre Maßnahmen müssen den öffentlich-rechtlichen und mietrechtlichen Vorschriften entsprechen.Die zu erwartenden Mieterhöhungen müssen sozial verträglich sein.Sie müssen für neu zu vermietende Wohnungen für die Dauer der Zinsfestschreibung ein allgemeines Belegungsrecht für Haushalte einhalten, deren Einkommen bestimmte Grenzen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes nicht übersteigen.Sie dürfen mit dem Vorhaben erst nach der Bewilligung beginnen.

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Häufige Fragen zu Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR)

Wer kann Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR)?

Förderbetrag: ab 5.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Gründungskredit Smart
  • → Wachstumsfonds Bayern 2
  • → Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Bayern

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