Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Bergbäuerin oder Bergbauer in die Erhaltung und Fortentwicklung Ihrer alpinen Alm-/Alp- und Heimweidewirtschaft investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bergbäuerinnen und Bergbauern, Unternehmen der Landwirtschaft.
Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Almen/Alpen und Heimweiden (beispielsweise Eigentümerinnen und Eigentümer, Pächterinnen und Pächter, Berechtigte, Kooperationen, Genossenschaften) sowie kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft, die mindestens 3 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche selbst bewirtschaften oder in den letzten 5 Kalenderjahren Fördermittel aus der 1.
und/oder 2.
Fördersäule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erhalten haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Betriebsstätte und die Antragsflächen müssen in Bayern liegen.Außer bei Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen müssen Sie berufliche Fähigkeiten für die Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Unternehmens nachweisen.Sie dürfen mit den Maßnahmen vor der Bewilligung nicht beginnen und müssen die vorgeschriebenen Zweckbindungsfristen einhalten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem erlaubnispflichtige Rodungen, chemische Unkrautbekämpfung und laufende Pflegemaßnahmen,Unternehmen in Schwierigkeiten,Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht Folge geleistet haben.
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Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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