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Antrag möglichZuschuss

Bayerische regionale Förderungsprogramme/Regionalkredit – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein Investitionsvorhaben in einer strukturschwachen Region in Bayern planen, kann der Freistaat Sie bei der Finanzierung unterstützen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Finanzierung von Vorhaben in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, in ländlichen Räumen nach dem Landesentwicklungsprogramm sowie in wirtschaftlich schwachen Regionen und in Gebieten mit Arbeitsmarktproblemen. Sie bekommen die Förderung zur Finanzierung von folgenden Vorhaben: Errichtung einer neuen Betriebsstätte,Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte,Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte,Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (unter Marktbedingungen) einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen. Im Tourismus erhalten Sie die Förderung vor allem für Maßnahmen, die das touristische Angebot verbessern und erweitern. In begründeten Fällen gilt dies auch für die Erhöhung der Beherbergungskapazitäten. Sie bekommen die Förderung als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder Zinszuschuss zur Verbilligung eines LfA-Regionalkredits. Die Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Regionalkredit darf EUR 10 Millionen je Vorhaben nicht übersteigen. Sie können die Investitions- und Zinszuschüsse miteinander kombinieren. Richten Sie bitte den Antrag vor Beginn des Vorhabens an die Regierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll. Dem Antrag fügen Sie die „Finanzierungsbestätigung der Hausbank“ als Anlage bei.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.

Unternehmen der Gebäudereinigung, der Finanzdienstleistungen und der Leiharbeit sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss von volks- und regionalwirtschaftlichem sowie struktur- und arbeitsmarktpolitischem, bei touristischen Vorhaben auch von tourismuspolitischem Interesse sein,dazu geeignet sein, das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer wesentlich zu erhöhen, indem es zusätzliche Einkommensquellen erschließt („Primäreffekt“),neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder vorhandene sichern,in produktionsnahen Dienstleistungsunternehmen einen wichtigen Beitrag zum Strukturwandel in der Region leisten,innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden,mit den Belangen des Umweltschutzes, der Raumordnung und Landplanung in Einklang stehen.

Ihrem Investitionsvorhaben dürfen keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.Sie müssen eine angemessene Eigenbeteiligung leisten.

Nicht gefördert werden Umschuldungen oder Sanierungen,Ersatzinvestitionen,der Erwerb von Grundstücken,die Anschaffung oder Herstellung von Fahrzeugen, die für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen.

Der Regionalkredit schließt Vorhaben aus, die nicht den Nachhaltigkeitsgrundsätzen der LfA Förderbank Bayern entsprechen.

Erforderliche Unterlagen

  • Finanzierungsbestätigung der Hausbank

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Häufige Fragen zu Bayerische regionale Förderungsprogramme/Regionalkredit

Wer kann Bayerische regionale Förderungsprogramme/Regionalkredit beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Bayerische regionale Förderungsprogramme/Regionalkredit?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Bayerische regionale Förderungsprogramme/Regionalkredit beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Bayerische regionale Förderungsprogramme/Regionalkredit?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Gründungskredit Smart
  • → Wachstumsfonds Bayern 2
  • → Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern

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