Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein Investitionsvorhaben in einer strukturschwachen Region in Bayern planen, kann der Freistaat Sie bei der Finanzierung unterstützen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.
Unternehmen der Gebäudereinigung, der Finanzdienstleistungen und der Leiharbeit sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss von volks- und regionalwirtschaftlichem sowie struktur- und arbeitsmarktpolitischem, bei touristischen Vorhaben auch von tourismuspolitischem Interesse sein,dazu geeignet sein, das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer wesentlich zu erhöhen, indem es zusätzliche Einkommensquellen erschließt („Primäreffekt“),neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder vorhandene sichern,in produktionsnahen Dienstleistungsunternehmen einen wichtigen Beitrag zum Strukturwandel in der Region leisten,innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden,mit den Belangen des Umweltschutzes, der Raumordnung und Landplanung in Einklang stehen.
Ihrem Investitionsvorhaben dürfen keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.Sie müssen eine angemessene Eigenbeteiligung leisten.
Nicht gefördert werden Umschuldungen oder Sanierungen,Ersatzinvestitionen,der Erwerb von Grundstücken,die Anschaffung oder Herstellung von Fahrzeugen, die für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen.
Der Regionalkredit schließt Vorhaben aus, die nicht den Nachhaltigkeitsgrundsätzen der LfA Förderbank Bayern entsprechen.
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Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
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Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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