Fördergeber: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 30 Tagen
Förderung für den Bau und die Installation neuer öffentlich zugänglicher Ladepunkte für Elektro-Nutzfahrzeuge.
Antragsberechtigt sind: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Einzelkaufleute, Personengesellschaften.
Zuwendungen werden nur für Vorhaben bewilligt, die vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen worden sind.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
Antragsteller müssen eine juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts, Einzelkaufmann/Einzelkauffrau oder eine Personengesellschaft sein.
Eine Antragstellung im Konsortium ist möglich, wobei ein Konsortialführer erforderlich ist.
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Jetzt Projekt prüfenjuristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Einzelkaufleute, Personengesellschaften
Zuwendungen werden nur für Vorhaben bewilligt, die vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen worden sind.
Fördergeber ist Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
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