Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Fördermöglichkeiten für Kommunen in Baden-Württemberg zur Unterstützung des Bürgergesellschaftlichen Engagements.
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000 €.
Antragstellung ist laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
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Förderbetrag: bis 3.000 €.
Antragstellung ist laufend möglich.
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de.
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