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Förderkredite für Energieunternehmen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Darlehen zur Finanzierung von dezentraler Produktion und Infrastruktur von erneuerbaren Energien im ländlichen Raum.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Energieunternehmen, land- und forstwirtschaftliche Inhaber, agrarnahe Inhaber, Kommunen, kommunale Unternehmen.

Was wird gefördert?

Energieunternehmen mit land- und forstwirtschaftlichen Inhabern, agrarnahen Inhabern, Kommunen und kommunalen Unternehmen können ein Darlehen erhalten zur Finanzierung von dezentraler Produktion und Infrastruktur von erneuerbaren Energien im ländlichen Raum. Gefördert werden unter anderem der Bau und die Modernisierung von Biogasanlagen, Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen. Die Förderhöhe beträgt maximal 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029. Geltungsdauer bis 31.12.2029

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).

Voraussetzungen

Mindestens 50 % der Gesellschaftsanteile müssen von land- und forstwirtschaftlichen oder agrarnahen Inhabern gehalten werden.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung muss abgeschlossen sein, wenn erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweis der zweckgebundenen Mittelverwendung,Genehmigung für das Investitionsvorhaben

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Häufige Fragen zu Förderkredite für Energieunternehmen

Wer kann Förderkredite für Energieunternehmen beantragen?

Energieunternehmen, land- und forstwirtschaftliche Inhaber, agrarnahe Inhaber, Kommunen, kommunale Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderkredite für Energieunternehmen?

Förderbetrag: bis 25.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderkredite für Energieunternehmen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029. Geltungsdauer bis 31.12.2029

Wer ist Fördergeber von Förderkredite für Energieunternehmen?

Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 25.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Antragsfrist
31. Dezember 2029
Förderregion
Bundesweit