Förderkredite für Energieunternehmen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Darlehen zur Finanzierung von dezentraler Produktion und Infrastruktur von erneuerbaren Energien im ländlichen Raum.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Energieunternehmen, land- und forstwirtschaftliche Inhaber, agrarnahe Inhaber, Kommunen, kommunale Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029. Geltungsdauer bis 31.12.2029
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).
Voraussetzungen
Mindestens 50 % der Gesellschaftsanteile müssen von land- und forstwirtschaftlichen oder agrarnahen Inhabern gehalten werden.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung muss abgeschlossen sein, wenn erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Nachweis der zweckgebundenen Mittelverwendung,Genehmigung für das Investitionsvorhaben
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderkredite für Energieunternehmen
Wer kann Förderkredite für Energieunternehmen beantragen?
Energieunternehmen, land- und forstwirtschaftliche Inhaber, agrarnahe Inhaber, Kommunen, kommunale Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderkredite für Energieunternehmen?
Förderbetrag: bis 25.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderkredite für Energieunternehmen beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029. Geltungsdauer bis 31.12.2029
Wer ist Fördergeber von Förderkredite für Energieunternehmen?
Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 25.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2029
- Förderregion
- Bundesweit