Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in Seehäfen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: NBank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen
Gemeinden und Gemeindeverbände können Zuschüsse für Infrastrukturmaßnahmen in Seehäfen beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Rechtzeitige Antragstellung, Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Hafens, Erfüllung qualitativer Kriterien zur Förderwürdigkeit.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise zur gesicherten Finanzierung,planungsrechtliche Voraussetzungen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in Seehäfen
Wer kann Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in Seehäfen beantragen?
Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken
Bis wann kann man Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in Seehäfen beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in Seehäfen?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
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