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Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in Seehäfen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NBank

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 13 Tagen

Gemeinden und Gemeindeverbände können Zuschüsse für Infrastrukturmaßnahmen in Seehäfen beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken.

Was wird gefördert?

Die Förderung zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit der Seehäfen zu erhöhen sowie bedarfsgerechte und wachstumsfördernde Rahmenbedingungen für KMU zu gewährleisten. Gefördert werden Infrastrukturen und Einrichtungen in Häfen, die verkehrsbezogene Hafendienste erbringen, sowie Ausbaggerungen von Wasserwegen. Die Antragstellung muss vor Beginn der Arbeiten erfolgen.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Voraussetzungen

Rechtzeitige Antragstellung, Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Hafens, Erfüllung qualitativer Kriterien zur Förderwürdigkeit.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise zur gesicherten Finanzierung,planungsrechtliche Voraussetzungen

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Häufige Fragen zu Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in Seehäfen

Wer kann Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in Seehäfen beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken

Bis wann kann man Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in Seehäfen beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in Seehäfen?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

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