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Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung von Projekten zum Wissenstransfer zwischen Hochschulen und kleinen sowie mittleren Unternehmen (KMU).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) Projekte zum Wissenstransfer von Hochschulen an vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und die Vernetzung zwischen Hochschulen und den Unternehmen. Sie bekommen die Förderung für gezielte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmen und deren Beschäftigte innerhalb von Netzwerken und Partnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen. Durch den Wissenstransfer werden die Innovationspotenziale der Hochschulen für kleine und mittlere Unternehmen und deren Beschäftigte zugänglich gemacht. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für eine Dauer von normalerweise 3 Jahren. Die Höhe des ESF +-Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Sie bekommen keine Förderung, wenn die förderfähigen Gesamtkosten Ihres Projekts unter EUR 200.000 liegen. Als Antragstellende müssen Sie einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben erbringen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 200.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen in Bayern sowie bestimmte kirchliche Hochschulen.

Das Netzwerk muss aus mindestens einer Hochschule und 10 eigenständigen Unternehmen bestehen, wobei mindestens 75% KMU sein müssen.

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Häufige Fragen zu Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)

Wer kann Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027) beantragen?

Hochschulen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie hoch ist die Förderung bei Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)?

Förderbetrag: ab 200.000 €. Förderquote: 40 %.

Wer ist Fördergeber von Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 200.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern