Fördermöglichkeiten für Tierheime und Tierschutzprojekte – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Land Sachsen-Anhalt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen in Tierheimen und zur Kastration freilebender Katzen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Tierheime, Tierschutzvereine, Bildungsprojekte.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Sachsen-Anhalt.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Fördermöglichkeiten für Tierheime und Tierschutzprojekte"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Fördermöglichkeiten für Tierheime und Tierschutzprojekte
Wer kann Fördermöglichkeiten für Tierheime und Tierschutzprojekte beantragen?
Tierheime, Tierschutzvereine, Bildungsprojekte
Wer ist Fördergeber von Fördermöglichkeiten für Tierheime und Tierschutzprojekte?
Fördergeber ist Land Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
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