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Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Der Freistaat Bayern unterstützt kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe bei Kooperationsprojekten mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch Innovationsgutscheine.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine Unternehmen, Handwerksbetriebe, Existenzgründer.

Was wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen in zwei Varianten: Der Innovationsgutschein standard unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen mit einem Fördersatz von bis zu 60%. Der Innovationsgutschein spezial ermöglicht Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf und bietet 50% Förderung. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 4.000 € – 80.000 €.

Frist und Status

Antragstellung vor Beginn der Maßnahme

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft sowie Existenzgründer mit Betriebsstätte in Bayern.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Nachweis der technischen Innovation,Votum eines Fachmanns für Innovationsgutschein spezial

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Häufige Fragen zu Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe

Wer kann Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe beantragen?

Kleine Unternehmen, Handwerksbetriebe, Existenzgründer

Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe?

Förderbetrag: 4.000 € – 80.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe beantragen?

Antragstellung vor Beginn der Maßnahme

Wer ist Fördergeber von Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
4.000 € – 80.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern