Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Der Freistaat Bayern unterstützt kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe bei Kooperationsprojekten mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch Innovationsgutscheine.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine Unternehmen, Handwerksbetriebe, Existenzgründer.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 4.000 € – 80.000 €.
Frist und Status
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft sowie Existenzgründer mit Betriebsstätte in Bayern.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Nachweis der technischen Innovation,Votum eines Fachmanns für Innovationsgutschein spezial
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe
Wer kann Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe beantragen?
Kleine Unternehmen, Handwerksbetriebe, Existenzgründer
Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe?
Förderbetrag: 4.000 € – 80.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe beantragen?
Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
Wer ist Fördergeber von Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 4.000 € – 80.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern