Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in einer Modellregion Stellen für Begleiterinnen und Begleiter des Bildungsgangs „Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual)“ planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.
Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise oder Kommunen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die AVdual-Begleitung für die Schülerinnen und Schüler ergänzt das schulische und betriebliche Bildungsangebot.
Sie steht allen deutschen und ausländischen, auch zugewanderten, Jugendlichen offen.Die AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter verfügen über eine pädagogische Qualifikation mit eigenem beruflichem Hintergrund oder langjährige Ausbilderkompetenz sowie möglichst über interkulturelle Kompetenzen.Sie stellen den Betreuungsschlüssel von circa 1:40 Schülerinnen und Schülern sicher (2 bis 3 Klassen).Als Antragstellerin/Antragsteller müssen Sie Erfahrungen und Referenzen jeweils im Umgang mit Schulen/Lehrerinnen und Lehrern, Jugendlichen mit Förderbedarf sowie Betrieben/Ausbilderinnen und Ausbildern nachweisen.Bei Antragstellung müssen Sie unter anderem vorlegen: Angaben zum stellenmäßigen Umfang und der geplanten Anzahl der AV-Begleiterinnen und -Begleiter,ein Abstimmungskonzept bezüglich vorhandener Unterstützungsstrukturen wie Jugendberufshelferinnen und -helfer oder Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter,Qualifikations- und Tätigkeitsprofile des eingesetzten Personals sowieeinen Kosten- und Finanzierungsplan, aufgeteilt nach den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025.
Reise- und Sachkosten werden nicht gefördert.
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Förderbetrag: bis 30.000 €. Förderquote: 60 %.
Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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