Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Wenn Sie in einer Modellregion Stellen für Begleiterinnen und Begleiter des Bildungsgangs „Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual)“ planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.
Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise oder Kommunen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die AVdual-Begleitung für die Schülerinnen und Schüler ergänzt das schulische und betriebliche Bildungsangebot.
Sie steht allen deutschen und ausländischen, auch zugewanderten, Jugendlichen offen.Die AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter verfügen über eine pädagogische Qualifikation mit eigenem beruflichem Hintergrund oder langjährige Ausbilderkompetenz sowie möglichst über interkulturelle Kompetenzen.Sie stellen den Betreuungsschlüssel von circa 1:40 Schülerinnen und Schülern sicher (2 bis 3 Klassen).Als Antragstellerin/Antragsteller müssen Sie Erfahrungen und Referenzen jeweils im Umgang mit Schulen/Lehrerinnen und Lehrern, Jugendlichen mit Förderbedarf sowie Betrieben/Ausbilderinnen und Ausbildern nachweisen.Bei Antragstellung müssen Sie unter anderem vorlegen: Angaben zum stellenmäßigen Umfang und der geplanten Anzahl der AV-Begleiterinnen und -Begleiter,ein Abstimmungskonzept bezüglich vorhandener Unterstützungsstrukturen wie Jugendberufshelferinnen und -helfer oder Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter,Qualifikations- und Tätigkeitsprofile des eingesetzten Personals sowieeinen Kosten- und Finanzierungsplan, aufgeteilt nach den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025.
Reise- und Sachkosten werden nicht gefördert.
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Förderbetrag: bis 30.000 €. Förderquote: 60 %.
Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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