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Antrag möglichZuschuss

AVdual-Begleitung – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in einer Modellregion Stellen für Begleiterinnen und Begleiter des Bildungsgangs „Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual)“ planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen einer Neukonzeption des Übergangs von der Schule in den Beruf die Einrichtung des Bildungsgangs „Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual)“ an beruflichen Schulen für Jugendliche mit Förderbedarf. Sie bekommen die Förderung für die Beschäftigung von AVdual-Begleiterinnen und -Begleitern, die Jugendliche bei der Akquise, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Betriebspraktika sowie der Anschlussvermittlung in Ausbildung betreuen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der anfallenden Personalkosten, maximal jedoch EUR 30.000 pro Jahr und Vollzeitstelle für die AVdual-Begleitung. Richten Sie Ihren Antrag mindestens 6 Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 22 Berufliche Ausbildung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise oder Kommunen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die AVdual-Begleitung für die Schülerinnen und Schüler ergänzt das schulische und betriebliche Bildungsangebot.

Sie steht allen deutschen und ausländischen, auch zugewanderten, Jugendlichen offen.Die AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter verfügen über eine pädagogische Qualifikation mit eigenem beruflichem Hintergrund oder langjährige Ausbilderkompetenz sowie möglichst über interkulturelle Kompetenzen.Sie stellen den Betreuungsschlüssel von circa 1:40 Schülerinnen und Schülern sicher (2 bis 3 Klassen).Als Antragstellerin/Antragsteller müssen Sie Erfahrungen und Referenzen jeweils im Umgang mit Schulen/Lehrerinnen und Lehrern, Jugendlichen mit Förderbedarf sowie Betrieben/Ausbilderinnen und Ausbildern nachweisen.Bei Antragstellung müssen Sie unter anderem vorlegen: Angaben zum stellenmäßigen Umfang und der geplanten Anzahl der AV-Begleiterinnen und -Begleiter,ein Abstimmungskonzept bezüglich vorhandener Unterstützungsstrukturen wie Jugendberufshelferinnen und -helfer oder Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter,Qualifikations- und Tätigkeitsprofile des eingesetzten Personals sowieeinen Kosten- und Finanzierungsplan, aufgeteilt nach den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025.

Reise- und Sachkosten werden nicht gefördert.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum stellenmäßigen Umfang und der geplanten Anzahl der AV-Begleiterinnen und -Begleiter,Abstimmungskonzept bezüglich vorhandener Unterstützungsstrukturen,Qualifikations- und Tätigkeitsprofile des eingesetzten Personals,Kosten- und Finanzierungsplan, aufgeteilt nach den Schuljahren 2023/2024 und 2024/2025

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „AVdual-Begleitung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu AVdual-Begleitung

Wer kann AVdual-Begleitung beantragen?

Bildungseinrichtungen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei AVdual-Begleitung?

Förderbetrag: bis 30.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man AVdual-Begleitung beantragen?

Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von AVdual-Begleitung?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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