Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie sich mit einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) an einem Gemeinschaftsbüro im Ausland beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 15.000 €.
Anträge müssen spätestens drei Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: An förderfähigen Firmengemeinschaftsbüros müssen mindestens 3 Unternehmen teilnehmen.
Mindestens 2 Unternehmen müssen dabei aus Schleswig-Holstein stammen.Nicht gefördert werden Unternehmen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur sowie landwirtschaftliche Primärproduktion.
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Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderbetrag: 3.000 € – 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen spätestens drei Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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