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Antrag möglichZuschuss

Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR) – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie sich mit einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) an einem Gemeinschaftsbüro im Ausland beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein fördert die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Gemeinschaftsbüros im außereuropäischen Ausland, falls diese dazu dienen, das dortige Potenzial für außenwirtschaftliche Kontakte zu erkunden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Firmengemeinschaftsbüro, falls diese mindestens EUR 3.000 betragen. Sie erhalten den Zuschuss für maximal 18 Monate. Richten Sie bitte Ihren Antrag spätestens 3 Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 15.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen spätestens drei Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: An förderfähigen Firmengemeinschaftsbüros müssen mindestens 3 Unternehmen teilnehmen.

Mindestens 2 Unternehmen müssen dabei aus Schleswig-Holstein stammen.Nicht gefördert werden Unternehmen aus den Bereichen Fischerei, Aquakultur sowie landwirtschaftliche Primärproduktion.

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Häufige Fragen zu Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR)

Wer kann Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR) beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Wie hoch ist die Förderung bei Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR)?

Förderbetrag: 3.000 € – 15.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR) beantragen?

Anträge müssen spätestens drei Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
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  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
3.000 € – 15.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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