VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Ausgleichsfonds Pflege – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 81 Tagen

Der Ausgleichsfonds Pflege unterstützt Investitionen in die Pflege und Wohnen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einrichtungen im Bereich Pflege und Wohnen.

Was wird gefördert?

Der Ausgleichsfonds Pflege fördert gezielt Investitionen in den Bereichen Pflege und Wohnen, um die Qualität der Pflegeinfrastruktur zu verbessern und den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_ausgleichsfo". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung sind die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards in der Pflege.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis über die Verwendung der Mittel,Betriebswirtschaftliche Unterlagen

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Häufige Fragen zu Ausgleichsfonds Pflege

Wer kann Ausgleichsfonds Pflege beantragen?

Einrichtungen im Bereich Pflege und Wohnen

Wer ist Fördergeber von Ausgleichsfonds Pflege?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.

Ist Ausgleichsfonds Pflege mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Ausgleichsfonds Pflege zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_ausgleichsfo". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Sachsen-Anhalt