Ausgleichsfonds Pflege – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 81 Tagen
Der Ausgleichsfonds Pflege unterstützt Investitionen in die Pflege und Wohnen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einrichtungen im Bereich Pflege und Wohnen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_ausgleichsfo". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Förderung sind die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards in der Pflege.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Nachweis über die Verwendung der Mittel,Betriebswirtschaftliche Unterlagen
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ausgleichsfonds Pflege
Wer kann Ausgleichsfonds Pflege beantragen?
Einrichtungen im Bereich Pflege und Wohnen
Wer ist Fördergeber von Ausgleichsfonds Pflege?
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Ist Ausgleichsfonds Pflege mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Ausgleichsfonds Pflege zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_ausgleichsfo". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt