Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 172 Tagen
Der Ausgleichsfonds Pflege unterstützt Investitionen in die Pflege und Wohnen.
Antragsberechtigt sind: Einrichtungen im Bereich Pflege und Wohnen.
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „ib_sachsen_anhalt_ausgleichsfo“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen für die Förderung sind die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards in der Pflege.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Ausgleichsfonds Pflege zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenEinrichtungen im Bereich Pflege und Wohnen
Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: ib_sachsen_anhalt.
Zur Kombinierbarkeit gehört Ausgleichsfonds Pflege zur Gruppe „ib_sachsen_anhalt_ausgleichsfo". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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