Fördergeber: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Kombination aus Zuschuss (50 %) und Darlehen (50 %) für berufliche Weiterbildung und Aufstiegsqualifizierungen. Förderung von Kurs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro sowie Lebenshaltungskosten.
Antragsberechtigt sind: privatperson.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufendes Programm; Antrag bis Ausbildungsende
Fördergeber und Antragstelle: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_aufstiegsbaf_g“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau. Quelle: kfw.
Zur Kombinierbarkeit gehört Aufstiegs-BAföG zur Gruppe „kfw_aufstiegsbaf_g". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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