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Aufstiegs-BAföG – Förderung in ["Bundesweit"]

Fördergeber: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Kombination aus Zuschuss (50 %) und Darlehen (50 %) für berufliche Weiterbildung und Aufstiegsqualifizierungen. Förderung von Kurs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro sowie Lebenshaltungskosten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: privatperson.

Was wird gefördert?

Das KfW-Programm 172 (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG) finanziert berufliche Aufstiegsfortbildungen auf Voll- oder Teilzeitbasis für Personen in Handwerk, Industrie, Dienstleistungssektor und Öffentlichem Dienst. Förderfähige Maßnahmen müssen Mindeststundenzahlen erfüllen (400 Stunden für Aufstiegsebene, 200 Stunden für Einstiegsqualifikationen). Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, Materialkosten für Meisterstücke bis 2.000 Euro sowie Lebenshaltungskosten (nur Vollzeit, bis zu 3 Monate). Die Förderung besteht aus 50 % Zuschuss und 50 % zinsloses Darlehen. Antragsteller:innen müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufendes Programm; Antrag bis Ausbildungsende

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_aufstiegsbaf_g". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Häufige Fragen zu Aufstiegs-BAföG

Wer kann Aufstiegs-BAföG beantragen?

privatperson

Wie hoch ist die Förderung bei Aufstiegs-BAföG?

Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Aufstiegs-BAföG beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Aufstiegs-BAföG?

Fördergeber ist KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Ist Aufstiegs-BAföG mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Aufstiegs-BAföG zur Gruppe „kfw_aufstiegsbaf_g". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
["Bundesweit"]