Aufstiegs-BAföG – Förderung in ["Bundesweit"]
Fördergeber: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Kombination aus Zuschuss (50 %) und Darlehen (50 %) für berufliche Weiterbildung und Aufstiegsqualifizierungen. Förderung von Kurs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro sowie Lebenshaltungskosten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: privatperson.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufendes Programm; Antrag bis Ausbildungsende
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_aufstiegsbaf_g". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Aufstiegs-BAföG
Wer kann Aufstiegs-BAföG beantragen?
privatperson
Wie hoch ist die Förderung bei Aufstiegs-BAföG?
Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Aufstiegs-BAföG beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Aufstiegs-BAföG?
Fördergeber ist KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Ist Aufstiegs-BAföG mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Aufstiegs-BAföG zur Gruppe „kfw_aufstiegsbaf_g". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- ["Bundesweit"]