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  4. /Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft – Wasserstoffrichtlinie
Antrag möglichZuschuss

Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft – Wasserstoffrichtlinie – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Produktion, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Entwicklung und Umsetzung von innovativen Lösungen und praxisnahen Anwendungen zur breiteren Nutzung von Wasserstoff als Energieträger. Sie erhalten die Förderung für die nachhaltige Erzeugung und Speicherung von grünem Wasserstoff,den Aufbau von Anlagen zur Herstellung synthetischer Energieträger auf Basis von grünem Wasserstoff,die industrielle sowie chemische Anwendung und Nutzung von grünem Wasserstoff, die Erstellung von Umweltstudien zu Ihren Vorhaben im Rahmen der Wasserstoffwirtschaft. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 5 Millionen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens und beträgt zwischen 40 und 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Als kleines Unternehmen können Sie unter Umständen eine höhere Förderung erhalten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie eine Projektskizze bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowienatürliche Personen, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Investitionen müssen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden.

Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Zustimmung der WTSH GmbH beginnen.

Für die Erzeugung von Wasserstoff nutzen Sie Strom aus erneuerbaren Energien.Sie nutzen die Abwärme, die bei Umwandlungsprozessen entsteht.Sie können verbindlich darlegen, dass es für den erzeugten Wasserstoff, die erzeugten synthetischen Energieträger oder chemischen Produkte Einsatzfelder im eigenen Unternehmen oder Abnehmer gibt.Sie müssen mit Ihrem Vorhaben über bestehende und bereits angenommene Unionsnormen hinaus gehen.

Nicht gefördert werden die Erzeugung und Speicherung synthetischer Energieträger, für die eine Liefer- oder Beimischverpflichtung besteht, sowie die Herstellung synthetischer Energieträger aus Nahrungsmittelpflanzen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der Fischerei und Aquakultur sowie der Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,die Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke,Unternehmen in Schwierigkeiten.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft – Wasserstoffrichtlinie"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft – Wasserstoffrichtlinie zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft – Wasserstoffrichtlinie

Wer kann Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft – Wasserstoffrichtlinie beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft – Wasserstoffrichtlinie?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 40 %.

Wer ist Fördergeber von Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft – Wasserstoffrichtlinie?

Fördergeber ist Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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