Fördergeber: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Produktion, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowienatürliche Personen, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Investitionen müssen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden.
Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst nach Zustimmung der WTSH GmbH beginnen.
Für die Erzeugung von Wasserstoff nutzen Sie Strom aus erneuerbaren Energien.Sie nutzen die Abwärme, die bei Umwandlungsprozessen entsteht.Sie können verbindlich darlegen, dass es für den erzeugten Wasserstoff, die erzeugten synthetischen Energieträger oder chemischen Produkte Einsatzfelder im eigenen Unternehmen oder Abnehmer gibt.Sie müssen mit Ihrem Vorhaben über bestehende und bereits angenommene Unionsnormen hinaus gehen.
Nicht gefördert werden die Erzeugung und Speicherung synthetischer Energieträger, für die eine Liefer- oder Beimischverpflichtung besteht, sowie die Herstellung synthetischer Energieträger aus Nahrungsmittelpflanzen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der Fischerei und Aquakultur sowie der Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,die Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke,Unternehmen in Schwierigkeiten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 40 %.
Fördergeber ist Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur. Quelle: foerderdatenbank.de.
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