Fördergeber: Aktion Mensch
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung des Aufbaus neuer Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe zur Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze.
Antragsberechtigt sind: Schwerbehinderte Menschen und Personen mit geringer Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich..
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 300.000 €.
Antragsphasen 2026/2027: 01.09. – 15.10.2026, 01.01. – 15.02.2027, 01.05. – 15.06.2027
Fördergeber und Antragstelle: Aktion Mensch.
Menschen, die nach Paragraph 215 SGB IX von ihrer Schwerbehinderung besonders betroffen sind, sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, die im Sinne des Paragraphen 2 SGB IX voll erwerbsgemindert sind.
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Jetzt Projekt prüfenSchwerbehinderte Menschen und Personen mit geringer Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich.
Förderbetrag: 50.000 € – 300.000 €. Förderquote: 90 %.
Antragsphasen 2026/2027: 01.09. – 15.10.2026, 01.01. – 15.02.2027, 01.05. – 15.06.2027
Fördergeber ist Aktion Mensch. Quelle: freiwilligen-agentur.de.
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