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Antrag möglichZuschuss

Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Aktion Mensch

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung des Aufbaus neuer Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe zur Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Schwerbehinderte Menschen und Personen mit geringer Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich..

Was wird gefördert?

Mit der Förderung 'Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben' möchte Aktion Mensch den Aufbau neuer Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetriebe, sowie die Erweiterung durch neue Geschäftsfelder oder Standorte fördern. Ziel ist es, mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze sowie Zuverdienstmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Folgende Zielsetzungen werden gefördert: Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze und Zuverdienstmöglichkeiten, Qualität und Passgenauigkeit der Arbeitsplätze, Teilhabe und Lebensqualität, Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 300.000 €.

Frist und Status

Antragsphasen 2026/2027: 01.09. – 15.10.2026, 01.01. – 15.02.2027, 01.05. – 15.06.2027

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Aktion Mensch.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Menschen, die nach Paragraph 215 SGB IX von ihrer Schwerbehinderung besonders betroffen sind, sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, die im Sinne des Paragraphen 2 SGB IX voll erwerbsgemindert sind.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben

Wer kann Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben beantragen?

Schwerbehinderte Menschen und Personen mit geringer Leistungsfähigkeit unter drei Stunden täglich.

Wie hoch ist die Förderung bei Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben?

Förderbetrag: 50.000 € – 300.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben beantragen?

Antragsphasen 2026/2027: 01.09. – 15.10.2026, 01.01. – 15.02.2027, 01.05. – 15.06.2027

Wer ist Fördergeber von Arbeitsplätze in Inklusionsunternehmen und Zuverdienstbetrieben?

Fördergeber ist Aktion Mensch. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 300.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

Programm im Blick behalten

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