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Antrag möglichZuschuss

Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL WRA) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium des Innern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Umbaumaßnahmen planen, die den speziellen Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter Bewohnerinnen und Bewohner gerecht werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen mit Mobilitätseinschränkungen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Eigentümerin und Eigentümer oder Mieterin und Mieter bei Maßnahmen, mit denen gemieteter und selbstgenutzter Wohnraum an die speziellen Bedürfnisse von in ihrer Mobilität eingeschränkten Bewohnerinnen und Bewohnern angepasst wird. Die Förderung erhalten Sie für erforderliche Maßnahmen, um die Nutzung des Wohnraums für in ihrer Mobilität eingeschränkte Bewohnerinnen und Bewohner oder für im Haushalt lebende, in ihrer Mobilität eingeschränkte Angehörige zu ermöglichen oder zu verbessern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 8.000 und bei rollstuhlgerechtem Umbau maximal EUR 20.000. Beziehen Sie persönlich oder als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld, können Sie einen Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder digital an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Einfamilienhauses sowiegegenwärtige oder zukünftige, bereits vertraglich gebundene Mieterinen und Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei der Umsetzung der Maßnahme müssen Sie sich an den technischen Regeln des Kapitels 5 der DIN 18040-2 orientieren.

Können Sie das Ziel Ihres Vorhabens durch alternative Maßnahmen einfacher erreichen, können Sie dafür eine Förderung erhalten.Sie selbst oder eine in Ihrem Haushalt lebende Angehörige oder ein Angehöriger müssen voraussichtlich dauerhaft in der Mobilität eingeschränkt sein.

Sie müssen glaubhaft machen, dass die Wohnraumanpassung aufgrund Ihrer Einschränkungen notwendig ist.Der betreffende Wohnraum darf bestimmte Wohnflächenobergrenzen nicht überschreiten.

Diese richten sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und nach den Eigentumsverhältnissen.Der Zugang zum Gebäude und zur Wohnung muss trotz der Einschränkung der Mobilität möglich sein.Ihre geplanten Maßnahmen müssen geeignet sein, die bestehenden Nutzungseinschränkungen des Wohnraums zu beseitigen.

Dafür benötigen Sie eine Bestätigung der zuständigen Stelle.Als Mieterin oder Mieter müssen Sie die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters zu den Umbaumaßnahmen einholen.

Außerdem müssen Sie eine Erklärung der Vermieterin oder des Vermieters vorlegen, dass bei Ihrem Auszug ein Rückbau der geförderten Umbaumaßnahmen nicht erforderlich ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Bestätigung der zuständigen Stelle,Zustimmung des Vermieters (bei Mietern)

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Häufige Fragen zu Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL WRA)

Wer kann Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL WRA) beantragen?

Privatpersonen mit Mobilitätseinschränkungen

Wie hoch ist die Förderung bei Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL WRA)?

Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL WRA) beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL WRA)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium des Innern. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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