Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium des Innern
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Umbaumaßnahmen planen, die den speziellen Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter Bewohnerinnen und Bewohner gerecht werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen mit Mobilitätseinschränkungen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Einfamilienhauses sowiegegenwärtige oder zukünftige, bereits vertraglich gebundene Mieterinen und Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Bei der Umsetzung der Maßnahme müssen Sie sich an den technischen Regeln des Kapitels 5 der DIN 18040-2 orientieren.
Können Sie das Ziel Ihres Vorhabens durch alternative Maßnahmen einfacher erreichen, können Sie dafür eine Förderung erhalten.Sie selbst oder eine in Ihrem Haushalt lebende Angehörige oder ein Angehöriger müssen voraussichtlich dauerhaft in der Mobilität eingeschränkt sein.
Sie müssen glaubhaft machen, dass die Wohnraumanpassung aufgrund Ihrer Einschränkungen notwendig ist.Der betreffende Wohnraum darf bestimmte Wohnflächenobergrenzen nicht überschreiten.
Diese richten sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und nach den Eigentumsverhältnissen.Der Zugang zum Gebäude und zur Wohnung muss trotz der Einschränkung der Mobilität möglich sein.Ihre geplanten Maßnahmen müssen geeignet sein, die bestehenden Nutzungseinschränkungen des Wohnraums zu beseitigen.
Dafür benötigen Sie eine Bestätigung der zuständigen Stelle.Als Mieterin oder Mieter müssen Sie die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters zu den Umbaumaßnahmen einholen.
Außerdem müssen Sie eine Erklärung der Vermieterin oder des Vermieters vorlegen, dass bei Ihrem Auszug ein Rückbau der geförderten Umbaumaßnahmen nicht erforderlich ist.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL WRA) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
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Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 80 %.
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Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium des Innern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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