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Antrag möglichZuschuss

Ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Jugendhilfeträger Angebote für junge Straffällige machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Jugendhilfeträger für junge Straffällige.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Jugendhilfeträger bei ambulanten sozialpädagogischen Leistungsangeboten für junge Straffällige. Sie erhalten die Förderung vor allem für Ihre Personalkosten für soziale Gruppenarbeit oder Trainingskurse,Einzelbetreuung, zum Beispiel durch eine Betreuungshelferin oder einen Betreuungshelfer,Täter-Opfer-Ausgleich. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer Personalausgaben, pro Stelle bis zu EUR 21.000, und bis zu 50 Prozent Ihrer Honorarausgaben, pro Stunde bis zu EUR 20,00. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.11. für das folgende Jahr beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 21.000 €.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 15.11. des Vorjahres einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: In Ihrem Projekt muss eine Fachkraft mit mindestens einer halben Stelle beschäftigt sein.

Das kann eine Sozialpädagogin oder ein Sozialpädagoge, eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter oder eine Person mit vergleichbarem Abschluss sein.Sie müssen einen Förderplan erarbeiten, an dem Sie die jungen Straffälligen beteiligen sollen.Im Fall des Täter-Opfer-Ausgleichs müssen Sie eine Falldokumentation erstellen.Sie müssen regelmäßig 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Jahr und vollzeitbeschäftigter Fachkraft betreuen, beim Täter-Opfer-Ausgleich 80 Beschuldigte pro Jahr.Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass die Fachkräfte an institutionalisierten Formen der Zusammenarbeit mit den anderen am Jugendstrafverfahren Beteiligten teilnehmen.Sie müssen bei Ihrem Angebot das Prinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern und die spezifischen Lebenslagen vor allem junger Migrantinnen und Migranten sowie junger Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderplan,Falldokumentation

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige

Wer kann Ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige beantragen?

Jugendhilfeträger für junge Straffällige

Wie hoch ist die Förderung bei Ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige?

Förderbetrag: bis 21.000 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige beantragen?

Anträge sind bis zum 15.11. des Vorjahres einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Niedersachsen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → Förderprogramm Jugendwerkstätten
  • → Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 21.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen

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