Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Jugendhilfeträger Angebote für junge Straffällige machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Jugendhilfeträger für junge Straffällige.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 21.000 €.
Anträge sind bis zum 15.11. des Vorjahres einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: In Ihrem Projekt muss eine Fachkraft mit mindestens einer halben Stelle beschäftigt sein.
Das kann eine Sozialpädagogin oder ein Sozialpädagoge, eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter oder eine Person mit vergleichbarem Abschluss sein.Sie müssen einen Förderplan erarbeiten, an dem Sie die jungen Straffälligen beteiligen sollen.Im Fall des Täter-Opfer-Ausgleichs müssen Sie eine Falldokumentation erstellen.Sie müssen regelmäßig 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Jahr und vollzeitbeschäftigter Fachkraft betreuen, beim Täter-Opfer-Ausgleich 80 Beschuldigte pro Jahr.Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass die Fachkräfte an institutionalisierten Formen der Zusammenarbeit mit den anderen am Jugendstrafverfahren Beteiligten teilnehmen.Sie müssen bei Ihrem Angebot das Prinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern und die spezifischen Lebenslagen vor allem junger Migrantinnen und Migranten sowie junger Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenJugendhilfeträger für junge Straffällige
Förderbetrag: bis 21.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge sind bis zum 15.11. des Vorjahres einzureichen.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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