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Altersgerecht Umbauen – Kredit – Förderung in ["Bundesweit"]

Fördergeber: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderkredit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für altersgerechte Umbauten zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden. Gilt unabhängig vom Alter der Antragstellenden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gemeinnuetzig, privatperson, unternehmen.

Was wird gefördert?

Das KfW-Programm 159 finanziert Baumaßnahmen zur Reduzierung von Hindernissen und zur Verbesserung des Einbruchschutzes. Förderfähige Bereiche umfassen Wege zum Gebäude, Eingangsbereiche, vertikale Erschließung, Raumaufteilung, Badezimmer, Smart-Home- und Kommunikationssysteme sowie Gemeinschaftsflächen. Gefördert werden auch Umbau von Nicht-Wohnräumen zu barrierefreiem Wohnraum und Kauf neu sanierter Immobilien. Einbruchschutzmaßnahmen umfassen verstärkte Türen, Fenster, Rolläden und Alarmanlagen durch zertifizierte Handwerker. Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Eigentümer und Mieter, altersunabhängig), Wohnungsbaugenossenschaften, Bauträger, Wohnungsunternehmen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 0 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Förderung steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; keine Antragsfrist

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_altersgerecht_umbauen“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Altersgerecht Umbauen – Kredit

Wer kann Altersgerecht Umbauen – Kredit beantragen?

gemeinnuetzig, privatperson, unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Altersgerecht Umbauen – Kredit?

Förderbetrag: bis 50.000 €.

Bis wann kann man Altersgerecht Umbauen – Kredit beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Altersgerecht Umbauen – Kredit?

Fördergeber ist KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau. Quelle: kfw.

Ist Altersgerecht Umbauen – Kredit mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Altersgerecht Umbauen – Kredit zur Gruppe „kfw_altersgerecht_umbauen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
bis zu 0 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
["Bundesweit"]