Fördergeber: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen junge benachteiligte Menschen an die Erwerbstätigkeit herangeführt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, benachteiligte Jugendliche, langzeitarbeitslose Personen in Elternverantwortung.
Die Förderquote beträgt 60 %.
Anträge für Bildungsberatung und Modellprojekte müssen mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind für Beratungsstellen für junge Menschen,praxisorientierte Maßnahmen,Maßnahmen der Thüringer Initiative zur Integration und Armutsbekämpfung (TIZIAN) sowieModellprojekte juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen.
Für Vorhaben der Bildungsberatung sind auch Träger der öffentlichen Jugendhilfe antragsberechtigt.
Für Vorhaben der Bildungsberatung können Träger der anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen und deren Landesorganisationen „Landesorganisation der freien Träger in der Erwachsenenbildung Thüringen e.V.“ (LOFT) und „Thüringer Volkshochschulverband e.V.“ Anträge stellen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ihrer Maßnahmen müssen ihren Wohnsitz in Thüringen haben.Sie müssen das Vorhaben in Thüringen durchführen.Sie müssen die jeweilige Altersgrenze für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahme beachten.Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden normalerweise vom zuständigen Jobcenter zugewiesen.
Ein freier Zugang und Zugänge über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist ebenfalls möglich.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen und die ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung gewährleisten.
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Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtungen, Kommunen, benachteiligte Jugendliche, langzeitarbeitslose Personen in Elternverantwortung
Förderquote: 60 %.
Anträge für Bildungsberatung und Modellprojekte müssen mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.
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