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Antrag möglichZuschuss

Aktivierungsrichtlinie – Förderung der sozialen Integration und der Armutsbekämpfung – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen junge benachteiligte Menschen an die Erwerbstätigkeit herangeführt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, benachteiligte Jugendliche, langzeitarbeitslose Personen in Elternverantwortung.

Was wird gefördert?

Das Land Thüringen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und die nachhaltige Verbesserung der sozialen und beruflichen Integrationsmöglichkeiten von benachteiligten Zielgruppen. Sie erhalten die Förderung für niedrigschwellige, aufsuchende Angebote im Sinne individueller, sozialpädagogischer Integrationsbegleitung zur Unterstützung bei persönlichen Problemlagen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Beratungsstellen für junge Menschen),praxisorientierte Maßnahmen, die wohnortnah und tagesstrukturierend die Ausbildungs- beziehungsweise Beschäftigungsfähigkeit von jungen Menschen verbessern (Praxisorientierte Maßnahmen),Maßnahmen zur Förderung und Stabilisierung von persönlichen, sozialen, gesundheitlichen, familiären und beruflichen Kompetenzen von langzeitarbeitslosen Menschen in Elternverantwortung unter Einbeziehung der Kinder (Thüringer Initiative zur Integration und Armutsbekämpfung – TIZIAN),inhaltliche Bildungsberatung und praktische Lernprozessbegleitung von sowohl arbeitssuchenden als auch beschäftigten Teilnehmerinnen und Teilnehmern (Bildungsberatung) sowieinnovative Projekte und lokale Initiativen mit Transfer- oder Multiplikatorenwirkung zur Erprobung neuer Wege der Armutsprävention und/oder der sozialen und beruflichen Integration (Modellprojekte). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des ESF+-Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben. In Ausnahmefällen können Sie auch eine zusätzliche Förderung aus Landesmitteln erhalten. Ihren Antrag für Beratungsstellen für Jüngere,praxisorientierte Maßnahmen für junge Menschen sowieTIZIAN-Maßnahmen können Sie im Rahmen eines Konzeptauswahlverfahrens einreichen. Aufrufe zur Teilnahme an Konzeptauswahlverfahren werden über das Förderportal Thüringen bekannt gemacht. Ihren Antrag für Vorhaben der Bildungsberatung und Modellprojekte stellen Sie bitte mindestens 8 Wochen vor dem Beginn der Maßnahme beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Frist und Status

Anträge für Bildungsberatung und Modellprojekte müssen mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind für Beratungsstellen für junge Menschen,praxisorientierte Maßnahmen,Maßnahmen der Thüringer Initiative zur Integration und Armutsbekämpfung (TIZIAN) sowieModellprojekte juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen.

Für Vorhaben der Bildungsberatung sind auch Träger der öffentlichen Jugendhilfe antragsberechtigt.

Für Vorhaben der Bildungsberatung können Träger der anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen und deren Landesorganisationen „Landesorganisation der freien Träger in der Erwachsenenbildung Thüringen e.V.“ (LOFT) und „Thüringer Volkshochschulverband e.V.“ Anträge stellen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ihrer Maßnahmen müssen ihren Wohnsitz in Thüringen haben.Sie müssen das Vorhaben in Thüringen durchführen.Sie müssen die jeweilige Altersgrenze für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahme beachten.Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden normalerweise vom zuständigen Jobcenter zugewiesen.

Ein freier Zugang und Zugänge über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist ebenfalls möglich.Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen und die ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung gewährleisten.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Aktivierungsrichtlinie – Förderung der sozialen Integration und der Armutsbekämpfung"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Aktivierungsrichtlinie – Förderung der sozialen Integration und der Armutsbekämpfung

Wer kann Aktivierungsrichtlinie – Förderung der sozialen Integration und der Armutsbekämpfung beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Kommunen, benachteiligte Jugendliche, langzeitarbeitslose Personen in Elternverantwortung

Wie hoch ist die Förderung bei Aktivierungsrichtlinie – Förderung der sozialen Integration und der Armutsbekämpfung?

Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Aktivierungsrichtlinie – Förderung der sozialen Integration und der Armutsbekämpfung beantragen?

Anträge für Bildungsberatung und Modellprojekte müssen mindestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Aktivierungsrichtlinie – Förderung der sozialen Integration und der Armutsbekämpfung?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Thüringen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Außenwirtschaftsförderung
  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
  • → House of Resources Thüringen

Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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