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Antrag möglichZuschuss

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz fördert Maßnahmen zum Klimaschutz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Programm wird vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert. Es richtet sich an Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen sowie Verbände und Vereine. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und ist bundesweit verfügbar.

Frist und Status

Es gelten die jeweiligen Fristen der einzelnen Förderrichtlinien.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

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Häufige Fragen zu Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)

Wer kann Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Bis wann kann man Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) beantragen?

Es gelten die jeweiligen Fristen der einzelnen Förderrichtlinien.

Wer ist Fördergeber von Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

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