Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit planen und Menschen auf dem Weg aus der Obdachlosigkeit begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 16.000 €.
Anträge müssen bis spätestens zum 31.1. beziehungsweise 31.7. beim Ministerium eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Kommunen,Träger der freien Wohlfahrtspflege sowieprivate Träger von Wohnungsnotfallhilfeprojekten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss auf vorhandene Angebote oder Strukturen aufbauen und eine gesicherte Prognose bieten, die Förderung zu überdauern.Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent, als kommunaler Träger von 20 Prozent erbringen.Bei Präventionsmaßnahmen müssen Sie eine genaue Analyse der bestehenden Hilfestrukturen und konkrete Angaben zu den geplanten Schritten für eine Optimierung der Prävention von Wohnungslosigkeit vorlegen.Bei Wohnungsbeschaffungsmaßnahmen müssen Sie konkrete Planungen vorlegen, wie viel Wohnraum für wie viele Personen in welchem Zeitraum erschlossen und wie er langfristig gesichert werden soll.Zur Förderung von wohnbegleitenden Hilfen müssen Sie ein schlüssiges Umsetzungskonzept vorlegen, das auch die Bedarfslagen der Zielgruppe und die Notwendigkeit der Projektkoordination umfasst.Bei innovativen Projekten der Wohnungsnotfallhilfe müssen Sie über ausgewiesene Erfahrungen verfügen, ein auf die örtliche Situation bezogenes Konzept vorlegen und die Integration in das bestehende Hilfesystem sicherstellen.Die Förderung von Beratungsmaßnahmen erfolgt nur für fachlich ausgewiesene Institute.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenKommune, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 2.000 € – 16.000 €. Förderquote: 90 %.
Anträge müssen bis spätestens zum 31.1. beziehungsweise 31.7. beim Ministerium eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →