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Antrag möglichZuschuss

Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit planen und Menschen auf dem Weg aus der Obdachlosigkeit begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten und Konzepten zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe im Rahmen folgender Handlungsfelder: konsequente Prävention drohender Wohnungslosigkeit,Reduzierung bereits bestehender Wohnungslosigkeit durch schnelle Reintegration von Wohnungslosen in reguläre Mietverhältnisse undweiterer Ausbau bedarfsgerechter wohnbegleitender Hilfen. Die Förderung erhalten Sie für Projekte mit folgenden Förderschwerpunkten: Prävention,Wohnungsbeschaffung,wohnbegleitende Hilfen,experimentelle Ansätze sowieBeratungsprojekte. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit der Projekte von normalerweise 2, maximal jedoch 3 Jahren. Die Gesamtkosten von Beratungen dürfen maximal EUR 16.000 betragen. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000, bei kommunalen Trägern EUR 12.500. Ihren Antrag stellen Sie im jeweiligen Haushaltsjahr bis spätestens zum 31.1. beziehungsweise 31.7. beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 16.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis spätestens zum 31.1. beziehungsweise 31.7. beim Ministerium eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen,Träger der freien Wohlfahrtspflege sowieprivate Träger von Wohnungsnotfallhilfeprojekten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss auf vorhandene Angebote oder Strukturen aufbauen und eine gesicherte Prognose bieten, die Förderung zu überdauern.Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent, als kommunaler Träger von 20 Prozent erbringen.Bei Präventionsmaßnahmen müssen Sie eine genaue Analyse der bestehenden Hilfestrukturen und konkrete Angaben zu den geplanten Schritten für eine Optimierung der Prävention von Wohnungslosigkeit vorlegen.Bei Wohnungsbeschaffungsmaßnahmen müssen Sie konkrete Planungen vorlegen, wie viel Wohnraum für wie viele Personen in welchem Zeitraum erschlossen und wie er langfristig gesichert werden soll.Zur Förderung von wohnbegleitenden Hilfen müssen Sie ein schlüssiges Umsetzungskonzept vorlegen, das auch die Bedarfslagen der Zielgruppe und die Notwendigkeit der Projektkoordination umfasst.Bei innovativen Projekten der Wohnungsnotfallhilfe müssen Sie über ausgewiesene Erfahrungen verfügen, ein auf die örtliche Situation bezogenes Konzept vorlegen und die Integration in das bestehende Hilfesystem sicherstellen.Die Förderung von Beratungsmaßnahmen erfolgt nur für fachlich ausgewiesene Institute.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung,Finanzierungsplan,Nachweis über vorhandene Angebote oder Strukturen

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“

Wer kann Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ beantragen?

Kommune, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“?

Förderbetrag: 2.000 € – 16.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ beantragen?

Anträge müssen bis spätestens zum 31.1. beziehungsweise 31.7. beim Ministerium eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Kommunaldarlehen
  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 16.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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