Aktion Mensch – Projektförderung für soziale Inklusion – Förderung in ["Bundesweit"]
Fördergeber: Aktion Mensch e.V.
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Fördert soziale Projekte für Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche und Menschen in sozialen Schwierigkeiten. Projektförderung bis 200.000 €.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: verein, stiftung, sonstige.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Frist und Status
Verschiedene Programmlinien mit eigenen Antragszeiträumen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Aktion Mensch e.V..
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „aktion_mensch_projektfoerderun". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Aktion Mensch – Projektförderung für soziale Inklusion
Wer kann Aktion Mensch – Projektförderung für soziale Inklusion beantragen?
verein, stiftung, sonstige
Wie hoch ist die Förderung bei Aktion Mensch – Projektförderung für soziale Inklusion?
Förderbetrag: bis 200.000 €.
Bis wann kann man Aktion Mensch – Projektförderung für soziale Inklusion beantragen?
Verschiedene Programmlinien mit eigenen Antragszeiträumen.
Wer ist Fördergeber von Aktion Mensch – Projektförderung für soziale Inklusion?
Fördergeber ist Aktion Mensch e.V..
Ist Aktion Mensch – Projektförderung für soziale Inklusion mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Aktion Mensch – Projektförderung für soziale Inklusion zur Gruppe „aktion_mensch_projektfoerderun". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 200.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- ["Bundesweit"]