Fördergeber: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 12 Tagen
Wenn Sie als kleines oder mittleres landwirtschaftliches Unternehmen Investitionen zum Beispiel in Baumaßnahmen, Modernisierungen oder Maschinen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 5.000.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Unternehmen erwirtschaftet mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse und erreicht oder überschreitet die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Absatz 2 ALG) oder verfolgt als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke.Ihr Vorhaben muss folgenden Zielen dienen: Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen,Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten oderErhöhung der betrieblichen Wertschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes sowieVerbesserung der besonderen Umwelt- und Klimaschutzleistungen Ihres Unternehmens, vor allem zur Emissionsminderung, oderVorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse.
Sie müssen besondere Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz und im Falle von Stallbauinvestitionen im Bereich Tierschutz erfüllen.Sie können Ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes sowie die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und des durchzuführenden Investitionskonzeptes nachweisen.Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 12 Jahren nach Fertigstellung bei Bauten und baulichen Anlagen und von 5 Jahren nach Lieferung bei Maschinen, technischen Einrichtungen und Geräten beachten und sie nicht verkaufen.Für Erschließungsmaßnahmen bei Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen in den Außenbereich, für Junglandwirtinnen und -landwirte sowie für Existenzgründungen müssen Sie besondere Förderbestimmungen beachten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist,Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union.
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Förderbetrag: 20.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 75 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat. Quelle: foerderdatenbank.de.
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