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Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie) – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Staatliche Förderung landwirtschaftlicher Modernisierungsprojekte durch Zuschüsse oder Bürgschaften für Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen durch Zuschüsse oder Darlehensbürgschaften für Einrichtungsverbesserungen, Maschinenerwerb und Modernisierung. Förderfähige Investitionen umfassen Gebäudebau, Maschinenankauf und Fachdienstleistungen. Finanzierungsziele sind Produktionsoptimierung, Kostensenkung, Wertschöpfung sowie Umwelt- und Klimaschutzziele. Fördersätze variieren nach Verwendungszweck: Tierwohl bis 40 %, Umwelt/Klimaschutz bis 40 %, Bewässerung bis 30 %, sonstige Investitionen bis 20 %, Junglandwirte erhalten bis zu 10 % Zusatzförderung (max. 20.000 Euro).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 5.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Laufende Antragstellung vor Projektbeginn beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen in Sachsen-Anhalt.

Die Antragstellung erfolgt vor Projektbeginn beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie)

Wer kann Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie) beantragen?

Kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen in Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist die Förderung bei Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie)?

Förderbetrag: 10.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-Richtlinie)?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 5.000.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt