Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 2.000.000 €.
Die Antragstermine erfahren Sie auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Dazu gehören auch Unternehmen, die während eines Zeitraumes von höchstens 2 Jahren vor Antragstellung gegründet wurden und auf eine erstmalige selbstständige Existenzgründung zurückgehen.
Das Unternehmen muss mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Abs.
2 ALG) erreichen oder als landwirtschaftlicher Betrieb unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen mit Ihrem Vorhaben die besonderen Anforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes sowie des Tierschutzes erfüllen.Sie müssen Ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung Ihres Betriebes anhand einer Vorwegbuchführung sowie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens in Form eines Investitionskonzeptes nachweisen.
Sind Sie Existenzgründerin oder Existenzgründer, müssen Sie dies durch eine differenzierte Planungsrechnung nachweisen.Als junge Landwirtin und junger Landwirt müssen Sie nachweisen, dass Sie den Antrag auf Förderung Ihrer Investition während eines Zeitraums von 5 Jahren nach der erstmaligen Niederlassung als Allein- oder Mitunternehmer in einem landwirtschaftlichen Betrieb stellen.Sind Sie Teil einer Kooperation, so müssen Sie den Kooperationsvertrag sowie gegebenenfalls zusätzlich den Geschäftsplan und einen Nachweis über die Konzeption und die Ziele der Kooperation vorlegen.Beachten Sie bitte, dass bei Investitionen im Bereich der Tierhaltung der Tierbesatz im Jahresdurchschnitt nicht über 2,0 Großvieheinheiten(GV)/ha liegen darf; liegt Ihr Unternehmenssitz in einer Gemeinde mit hohem Tierbesatz, können Sie keine Förderung für Stallkapazitätserweiterungen – auch bei einzelbetrieblichem Besatz von weniger als 2,0 GV/ha – erhalten.
Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union.
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Förderbetrag: 20.000 € – 2.000.000 €. Förderquote: 40 %.
Die Antragstermine erfahren Sie auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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