VeröffentlichtZuschuss

INQA-Experimentierräume – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Förderung innovativer Vorhaben zur Gestaltung der Arbeitswelt in Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Vereinigungen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Unternehmen, Vereinigungen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen und Bildungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland können einen Zuschuss erhalten, wenn sie auf betrieblicher Ebene unter Beteiligung der Mitarbeiter innovative Lösungen entwickeln. Gefördert werden Vorhaben in den Themenfeldern Führung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit sowie Wissen und Kompetenz. Die Förderung erfolgt bis zu 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für maximal 24 Monate.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Voraussetzungen

Ihr Vorhaben entwickelt und erprobt innovative Lösungen und gewährleistet den nachhaltigen Transfer in die betriebliche Praxis.

Externe Einrichtungen begleiten und evaluieren das Vorhaben.

Ihr Vorhaben gehört nicht zu Ihren Pflichtaufgaben eines Antragstellers und es gibt keine gesetzlichen Finanzierungsregelungen.

Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist sichergestellt.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu INQA-Experimentierräume

Wer kann INQA-Experimentierräume beantragen?

Unternehmen, Vereinigungen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Bildungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei INQA-Experimentierräume?

Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man INQA-Experimentierräume beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.

Wer ist Fördergeber von INQA-Experimentierräume?

Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
Bundesweit