INQA-Experimentierräume – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Förderung innovativer Vorhaben zur Gestaltung der Arbeitswelt in Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Vereinigungen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Bildungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 2.000.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Voraussetzungen
Ihr Vorhaben entwickelt und erprobt innovative Lösungen und gewährleistet den nachhaltigen Transfer in die betriebliche Praxis.
Externe Einrichtungen begleiten und evaluieren das Vorhaben.
Ihr Vorhaben gehört nicht zu Ihren Pflichtaufgaben eines Antragstellers und es gibt keine gesetzlichen Finanzierungsregelungen.
Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist sichergestellt.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu INQA-Experimentierräume
Wer kann INQA-Experimentierräume beantragen?
Unternehmen, Vereinigungen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Bildungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei INQA-Experimentierräume?
Förderbetrag: bis 2.000.000 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man INQA-Experimentierräume beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028.
Wer ist Fördergeber von INQA-Experimentierräume?
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.000.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2028
- Förderregion
- Bundesweit