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Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung für Maßnahmen zur Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen für Hilfesuchende.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen (upB).

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt den flächendeckenden Ausbau unabhängiger Beschwerdestellen, die Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörigen (Hilfesuchende) leicht erreichbar, kostenlos und auf Wunsch anonym bei Fragen, Anregungen und Beschwerden zur Verfügung stehen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, mit einer Höhe von bis zu 10.000 EUR je upB und Jahr sowie einem zusätzlichen Festbetrag von bis zu 2.000 EUR für die Erstausstattung. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme bis spätestens 31.10. eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis spätestens 31.10. eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen (upB), die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

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Häufige Fragen zu Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR)

Wer kann Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR) beantragen?

unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen (upB)

Wie hoch ist die Förderung bei Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR)?

Förderbetrag: bis 10.000 €.

Bis wann kann man Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR) beantragen?

Anträge müssen bis spätestens 31.10. eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern