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Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in Bayern zur nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Bundes und der Europäischen Union städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen. Schwerpunkte der Förderung sind: Stärkung der Innenstädte und Ortsmitten sowie von Stadtteilzentren, Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialem, ökonomischem und ökologischem Entwicklungsbedarf sowie Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten, insbesondere bei Brachflächen und Gebäudeleerständen. Sie bekommen die Förderung für die Vorbereitung der Erneuerung, Ordnungsmaßnahmen (zum Beispiel Erwerb von Grundstücken, Bodenordnung), Baumaßnahmen (zum Beispiel Modernisierung/Instandsetzung, Neubebauung/Ersatzbauten, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen) sowie kommunale Programme und sonstige Vergütungen. Die Höhe der Förderung beträgt 60 Prozent der förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahme und soll 50 Prozent der Kosten der Gesamtmaßnahme nicht überschreiten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %.

Frist und Status

Antragsverfahren ist mehrstufig.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Gemeinden in Bayern.

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme muss in ein Förderungsprogramm aufgenommen und das städtebauliche Erneuerungsgebiet muss förmlich festgelegt worden sein.

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Häufige Fragen zu Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR)

Wer kann Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR) beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR)?

Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR) beantragen?

Antragsverfahren ist mehrstufig.

Wer ist Fördergeber von Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern