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Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung) sowie Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Der Freistaat Bayern unterstützt staatliche Hochschulen bei der Validierung von Forschungsergebnissen und der Unterstützung von Existenzgründungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: staatliche Hochschulen, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als bayerische staatliche Hochschule bei der Validierung erfolgversprechender Forschungsergebnisse und Erfindungen (Validierungsprogramm) und bei Existenzgründungen aus Ihrer Hochschule (FLÜGGE). Sie bekommen die Förderung im Programm FLÜGGE: vor und zu Beginn der Existenzgründung, vor allem zur Entwicklung marktfähiger innovativer Produkte und Geschäftsmodelle bis zur Gründungsreife. Im Validierungsprogramm erhalten Sie Unterstützung für die Erforschung und Entwicklung technologisch neuer oder deutlich besserer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen, um sie anschließend in die industrielle Forschung zu überführen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.500 € – 300.000 €.

Frist und Status

Anträge sind im Rahmen besonderer Förderaufrufe einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen in Bayern.

Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen oder im Falle von digitalen Geschäftsmodellen hinreichend neu sein.

Mindestens ein Gründungswilliger muss die Nutzungs-/Schutzrechte (mit) innehaben.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung) sowie Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE)

Wer kann Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung) sowie Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) beantragen?

staatliche Hochschulen, Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung) sowie Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE)?

Förderbetrag: 2.500 € – 300.000 €.

Bis wann kann man Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung) sowie Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) beantragen?

Anträge sind im Rahmen besonderer Förderaufrufe einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung) sowie Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 300.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern