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Maßregelvollzug im Land Brandenburg – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Land Brandenburg
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Der Maßregelvollzug in Brandenburg bietet psychisch kranken und seelisch behinderten Menschen stationäre und ambulante Behandlungsangebote.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen.
Was wird gefördert?
Der Maßregelvollzug ist eine staatliche Aufgabe in der Zuständigkeit der Länder, geregelt durch das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG). In Brandenburg gibt es zwei Maßregelvollzugskliniken, die forensischen Kliniken in Eberswalde und Brandenburg/Havel. Diese Einrichtungen unterliegen der Aufsicht des Gesundheitsministeriums. Der Maßregelvollzug dient der Behandlung von psychisch kranken Menschen, die eine Straftat begangen haben und für die Allgemeinheit gefährlich sind. Die Unterbringung wird als Maßregel der Besserung und Sicherung vom Strafgericht angeordnet.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Maßregelvollzug im Land Brandenburg
Wer kann Maßregelvollzug im Land Brandenburg beantragen?
Psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen
Wer ist Fördergeber von Maßregelvollzug im Land Brandenburg?
Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: msgiv_brandenburg.
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