VeröffentlichtZuschuss

Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Weintourismus und Vermarktungskonzepten für Wein in Bayern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen und Projekten, die den Weintourismus und Vermarktungskonzepte von Wein unterstützen und weiterentwickeln. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: touristische Infrastrukturmaßnahmen, Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse, regionale Marketingkonzepte sowie Qualitätskontrollen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Investitionsvorhaben bis zu 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben sowie bei sonstigen Projekten und Vermarktungskonzepten bis zu 50 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 100.000. Diesen Höchstbetrag können Sie während des Zeitraums von 3 Steuerjahren nur einmal mit maximal 3 Anträgen ausschöpfen. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 100.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

Die geförderten Maßnahmen müssen innerhalb der bayerischen Weinbaugebiete durchgeführt werden.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)

Wer kann Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW) beantragen?

Verband/Vereinigung, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)?

Förderbetrag: 10.000 € – 100.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW) beantragen?

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen

Wer ist Fördergeber von Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 100.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern