Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Weintourismus und Vermarktungskonzepten für Wein in Bayern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 100.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften.
Die geförderten Maßnahmen müssen innerhalb der bayerischen Weinbaugebiete durchgeführt werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)
Wer kann Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW) beantragen?
Verband/Vereinigung, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)?
Förderbetrag: 10.000 € – 100.000 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW) beantragen?
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen
Wer ist Fördergeber von Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern