Niederlassungsbeihilfe – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen
Die Niederlassungsbeihilfe unterstützt junge Menschen beim Einstieg in die selbstständige Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebs.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: junge Landwirte.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Frist und Status
Antragstellung innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Niederlassung
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Personen, die bei der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind, erstmals einen landwirtschaftlichen Betrieb selbstständig und eigenverantwortlich leiten, Hauptwohnsitz und Unternehmenssitz in Sachsen-Anhalt haben.
Erforderliche Unterlagen
- Geschäftsplan
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Niederlassungsbeihilfe
Wer kann Niederlassungsbeihilfe beantragen?
junge Landwirte
Wie hoch ist die Förderung bei Niederlassungsbeihilfe?
Förderbetrag: bis 100.000 €.
Bis wann kann man Niederlassungsbeihilfe beantragen?
Antragstellung innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Niederlassung
Wer ist Fördergeber von Niederlassungsbeihilfe?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt