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Niederlassungsbeihilfe – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen

Die Niederlassungsbeihilfe unterstützt junge Menschen beim Einstieg in die selbstständige Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebs.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: junge Landwirte.

Was wird gefördert?

Die Niederlassungsbeihilfe soll jungen Menschen die erstmalige selbstständige Leitung eines landwirtschaftlichen Betriebs erleichtern. Ziel sind nachhaltige Unternehmensgründungen, die sich in der Region etablieren. Neben der Begleitung des anstehenden Generationenwechsels sollen Wirtschaftstätigkeiten in den ländlichen Gebieten geschaffen und entwickelt, regionale Wertschöpfung gefördert und Arbeitsplätze vor Ort gesichert oder neu geschaffen werden. Antragsberechtigt sind Personen, die bei der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind, erstmals einen landwirtschaftlichen Betrieb selbstständig und eigenverantwortlich leiten, Hauptwohnsitz und Unternehmenssitz in Sachsen-Anhalt haben und innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Niederlassung den Antrag stellen. Einzureichen ist ein Geschäftsplan, der die Ausgangssituation des landwirtschaftlichen Betriebs sowie Zwischen- und Endziele für die Entwicklung des Unternehmens enthält.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.

Frist und Status

Antragstellung innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Niederlassung

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Personen, die bei der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind, erstmals einen landwirtschaftlichen Betrieb selbstständig und eigenverantwortlich leiten, Hauptwohnsitz und Unternehmenssitz in Sachsen-Anhalt haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Geschäftsplan

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Häufige Fragen zu Niederlassungsbeihilfe

Wer kann Niederlassungsbeihilfe beantragen?

junge Landwirte

Wie hoch ist die Förderung bei Niederlassungsbeihilfe?

Förderbetrag: bis 100.000 €.

Bis wann kann man Niederlassungsbeihilfe beantragen?

Antragstellung innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Niederlassung

Wer ist Fördergeber von Niederlassungsbeihilfe?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt