Fördergeber: A und O Stiftung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Stiftung fördert Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie gemeinnützige Projekte in den Bereichen Bildung und Jugendarbeit.
Antragsberechtigt sind: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und deren Familien, gemeinnützige Projekte und Vereine.
Fördergeber und Antragstelle: A und O Stiftung.
Die Projekte müssen einen Finanzplan, Projektbeschreibung, Freistellungsbescheid und eine Zielbeschreibung einreichen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenKinder und Jugendliche mit Behinderungen und deren Familien, gemeinnützige Projekte und Vereine
Fördergeber ist A und O Stiftung. Quelle: dsee.
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