Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“ – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Der Freistaat Bayern unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei nachhaltigen Investitionsmaßnahmen in die Barrierefreiheit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 30.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie.
Privatvermieter sind von der Förderung ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung auf dem Vordruck Nr. 90 FV,Finanzierungsbestätigung der Hausbank
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“
Wer kann Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“ beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie
Wie hoch ist die Förderung bei Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“?
Förderbetrag: ab 30.000 €. Förderquote: 20 %.
Wer ist Fördergeber von Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 30.000 €
- Förderquote
- 20 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern