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Kommunalrichtlinie – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das BMUKN unterstützt Kommunen und kommunale Akteur*innen bei der Senkung von Emissionen durch verschiedene Fördermaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, rechtlich selbstständige Betriebe mit kommunaler Beteiligung, öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen, gemeinnützige Vereine, Religionsgemeinschaften.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt Kommunen und kommunale Akteur*innen bei der Senkung von Emissionen. Folgende Maßnahmen werden zur Erreichung dieses Ziels gefördert: Strategische Klimaschutzmaßnahmen wie Beratungsleistungen, Energiesparmodelle, Machbarkeitsstudien und Klimaschutzkonzepte sowie investive Maßnahmen wie klimafreundliche Mobilität und Abfallwirtschaft. Die Förderung erfolgt in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung (Zuschuss) als Festbetrags- oder Anteilfinanzierung an den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Frist und Status

Antragstellung fortlaufend möglich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Voraussetzungen

Für die einzelnen Förderschwerpunkte gelten spezifische Antragsberechtigungen, die auf der Website des BMUKNs nachgelesen werden können.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Kommunalrichtlinie

Wer kann Kommunalrichtlinie beantragen?

Kommunen, rechtlich selbstständige Betriebe mit kommunaler Beteiligung, öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen, gemeinnützige Vereine, Religionsgemeinschaften

Bis wann kann man Kommunalrichtlinie beantragen?

Antragstellung fortlaufend möglich

Wer ist Fördergeber von Kommunalrichtlinie?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Quelle: freiwilligen-agentur.de.

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