Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung von Projekten zur Beschäftigung, Bildung und sozialen Inklusion in Bayern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Voraussetzungen
Die Antragsberechtigung ergibt sich aus den Förderrichtlinien und -hinweisen der jeweiligen Förderaktionen.
Antragsteller müssen Nachweise über Referenzen, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, Auditierung oder Gütesiegel sowie über ihre Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit erbringen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über Referenzen,zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem,Auditierung oder Gütesiegel
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern
Wer kann Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern beantragen?
Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände
Wer ist Fördergeber von Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern