Qualifizierungsbonus für Beschäftigte – Förderung in Bremen
Fördergeber: BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Durch den „Qualifizierungsbonus für Beschäftigte“ können Menschen, die in Bremen wohnen und eine Weiterbildung machen wollen, finanzielle Unterstützung erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Beschäftigte im Sinne von § 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 200 €.
Frist und Status
Der Antrag ist vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und einen gültigen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit besitzen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsdokumente,Teilnahmenachweis des Bildungsträgers,Verwendungsnachweis für den Qualifizierungsbonus
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Qualifizierungsbonus für Beschäftigte
Wer kann Qualifizierungsbonus für Beschäftigte beantragen?
Beschäftigte im Sinne von § 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III
Wie hoch ist die Förderung bei Qualifizierungsbonus für Beschäftigte?
Förderbetrag: ab 200 €.
Bis wann kann man Qualifizierungsbonus für Beschäftigte beantragen?
Der Antrag ist vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme zu stellen.
Wer ist Fördergeber von Qualifizierungsbonus für Beschäftigte?
Fördergeber ist BAB - Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven. Quelle: bab.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 200 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bremen