LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Darlehen für Investitionen in Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Primärproduktion.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Primärproduktion.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).
Voraussetzungen
Unternehmer unter 41 Jahren, Betriebsnachfolger oder Existenzgründer, Unternehmen in der Umstellung auf ökologische Fischwirtschaft, Nachweis der zweckgebundenen Mittelverwendung.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Klimabilanz (falls vorhanden),Genehmigung für Investitionsvorhaben (falls UVP erforderlich)
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft
Wer kann LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft beantragen?
Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Primärproduktion
Wie hoch ist die Förderung bei LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft?
Förderbetrag: bis 25.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Wer ist Fördergeber von LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft?
Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 25.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Antragsfrist
- 30. Juni 2027
- Förderregion
- Bundesweit