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LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Darlehen für Investitionen in Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Primärproduktion.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Primärproduktion.

Was wird gefördert?

Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Primärproduktion, einschließlich des Garten- und des Weinbaus, können ein Darlehen für verschiedene Investitionen erhalten. Gefördert werden unter anderem der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen, Unternehmenskäufe, Bau und Modernisierung von Ställen und Wirtschaftsgebäuden sowie der Erwerb von Maschinen. Die Förderung variiert je nach Maßnahme und Antragstellerkreis, mit einem Förderumfang von bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und einer maximalen Förderhöhe von 25 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 25.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).

Voraussetzungen

Unternehmer unter 41 Jahren, Betriebsnachfolger oder Existenzgründer, Unternehmen in der Umstellung auf ökologische Fischwirtschaft, Nachweis der zweckgebundenen Mittelverwendung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Klimabilanz (falls vorhanden),Genehmigung für Investitionsvorhaben (falls UVP erforderlich)

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft

Wer kann LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft beantragen?

Unternehmen der land- und forstwirtschaftlichen Primärproduktion

Wie hoch ist die Förderung bei LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft?

Förderbetrag: bis 25.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.

Wer ist Fördergeber von LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft?

Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 25.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Antragsfrist
30. Juni 2027
Förderregion
Bundesweit