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Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF + 2021–2027) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Der Freistaat Bayern fördert Projekte zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen und benachteiligten Arbeitslosen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) Projekte, die die Beschäftigungsfähigkeit und die Arbeitsmarktchancen von Langzeitarbeitslosen und benachteiligten Arbeitslosen verbessern. Sie bekommen die Förderung für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen in Verbindung mit sozialpädagogischen Betreuungs- und individuellen Aktivierungsmaßnahmen. Die Höhe des ESF +-Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Freistaat Bayern gewährt zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Reichen Sie bitte Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ausschließlich über das Onlineportal ESF Bavaria 2021 ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %.

Frist und Status

Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, insbesondere freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände.

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Häufige Fragen zu Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF + 2021–2027)

Wer kann Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF + 2021–2027) beantragen?

Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF + 2021–2027)?

Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF + 2021–2027) beantragen?

Anträge müssen mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose (ESF + 2021–2027)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern