VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Förderung digitaler Spiele – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Digitales

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Der Freistaat Bayern unterstützt die Entwicklung qualitativ hochwertiger digitaler Spiele und interaktiver Medienprojekte mit Zuschüssen und Darlehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter. Sie erhalten die Förderung für folgende Entstehungsphasen: Konzeptentwicklung, Prototypentwicklung, Produktion. Sie bekommen die Förderung je nach Art Ihres Vorhabens als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen, als bedingt rückzahlbares verzinsliches Darlehen oder als Zuschuss. Für die Förderung gelten folgende Höchstsummen: Konzeptentwicklung: Nachwuchsstudios, die aus mindestens 2 Personen mit unterschiedlichen Qualifikationen bestehen und die bislang nicht mehr als 1 Spiel entwickelt und veröffentlicht haben, bekommen einen Zuschuss von bis zu EUR 20.000. Erfahrene Studios, die bereits mindestens 2 Spiele entwickelt und veröffentlicht haben, bekommen einen Zuschuss von bis zu EUR 30.000. Prototypentwicklung: Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens 80 Prozent der veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens jedoch EUR 100.000 je Vorhaben. Die Höhe des Darlehens beträgt höchstens 80 Prozent der veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens jedoch EUR 200.000 je Vorhaben. Produktion: Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Projektkosten, jedoch maximal EUR 500.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 500.000 €.

Frist und Status

Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den veröffentlichten Abgabefristen ein.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Digitales.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die hauptberuflich und geschäftsmäßig digitale Spiele entwickeln und vertreiben und ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Bayern haben.

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Häufige Fragen zu Förderung digitaler Spiele

Wer kann Förderung digitaler Spiele beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung digitaler Spiele?

Förderbetrag: 20.000 € – 500.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung digitaler Spiele beantragen?

Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den veröffentlichten Abgabefristen ein.

Wer ist Fördergeber von Förderung digitaler Spiele?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Digitales. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 500.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Bayern