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Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Der Freistaat Bayern unterstützt Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen sowie den Aufbau demenzsensibler Strukturen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Durchführung von Angeboten zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen und Zugehörigen (Fördersäule 1) oder beim Auf- oder Ausbau demenzsensibler Strukturen in Ihrer Kommune (Fördersäule 2). Sie bekommen die Förderung in der Fördersäule 1 beispielsweise für kulturelle, musische, sportliche und andere soziale Projekte sowie generationenübergreifende Angebote, bei denen das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz sowie deren Angehörigen und Zugehörigen im Mittelpunkt steht, in der Fördersäule 2 für ein Programm zum Auf- und Ausbau von demenzsensiblen Strukturen und zur Stärkung der Solidarität vor Ort mit Menschen mit Demenz sowie ihren Angehörigen und Zugehörigen. Zudem werden pro Jahr bis zu 3 Preise für wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die sich praxisbezogen mit der Verbesserung der Lebenssituation von zuhause lebenden Menschen mit Demenz sowie ihren Angehörigen und Zugehörigen befassen (Wissenschaftspreis). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch für Angebote der Fördersäule 1 höchstens 15.000 EUR und Programme der Fördersäule 2 höchstens 20.000 EUR. Die Bagatellgrenze beträgt 2.000 EUR. Preisgelder für wissenschaftliche Arbeiten werden in Höhe von jeweils 1.000 EUR ausgezahlt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 15.000 €.

Frist und Status

Anträge sind bis spätestens zu den jährlichen Stichtagen 30. Juni und 31. Dezember einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind in der Fördersäule 1 alle natürlichen und juristischen Personen, die sich im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen engagieren.

In der Fördersäule 2 sind Kommunen antragsberechtigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag,Konzept für das Teilhabeangebot

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Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil)

Wer kann Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil) beantragen?

Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil)?

Förderbetrag: 2.000 € – 15.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil) beantragen?

Anträge sind bis spätestens zu den jährlichen Stichtagen 30. Juni und 31. Dezember einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil)?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 15.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern