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Go International – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Förderung der Internationalisierungsbemühungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Bayern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder Angehörige der Freien Berufe mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2021–2027) bei der Erarbeitung einer Internationalisierungsstrategie sowie bei darauf aufbauenden Vorbereitungen für internationale Absatz- und Beschaffungsmaßnahmen. Die Förderung umfasst Maßnahmen wie Messen, Marketing, Beratungsleistungen und Schulungen zur Erschließung neuer Märkte im Ausland.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 30.000 €.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Bayern.

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Häufige Fragen zu Go International

Wer kann Go International beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe

Wie hoch ist die Förderung bei Go International?

Förderbetrag: bis 30.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Go International beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Go International?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern