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Investitionszuschüsse für gewerbliche Unternehmen – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 11 Tagen

Förderung von Sachanlageinvestitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gewerbliche Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ unterstützt Sachanlageinvestitionen gewerblicher Unternehmen im Zusammenhang mit der Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen. Die Vorhabenlaufzeit beträgt höchstens drei Jahre. Der Zuschuss beträgt in der Regel: bis zu 35 Prozent bei Betriebsstätten kleiner Unternehmen, bis zu 25 Prozent bei Betriebsstätten mittlerer Unternehmen, bis zu 15 Prozent bei sonstigen Betriebsstätten. Alternativ können unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkosten für tatsächlich besetzte Arbeitsplätze während zweier Jahre berücksichtigt werden. Das förderfähige Volumen ist auf bis zu 1 Million Euro je geschaffenem und bis zu 750.000 Euro je gesichertem Dauerarbeitsplatz begrenzt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 35 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

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Häufige Fragen zu Investitionszuschüsse für gewerbliche Unternehmen

Wer kann Investitionszuschüsse für gewerbliche Unternehmen beantragen?

gewerbliche Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Investitionszuschüsse für gewerbliche Unternehmen?

Förderbetrag: bis 1.000.000 €. Förderquote: 35 %.

Wer ist Fördergeber von Investitionszuschüsse für gewerbliche Unternehmen?

Fördergeber ist Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Quelle: mwl_sachsen_anhalt.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.000.000 €
Förderquote
35 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt