EUREKA Cluster Förderung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Förderung von bi- und multilateralen europäischen Verbundvorhaben in der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2027.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Voraussetzungen
Die technologischen Zielsetzungen müssen im Einklang mit den Herausforderungen des Multi Annual Plans (MAP) des EUREKA Clusters stehen.
Eine starke Einbindung von KMU in die Wertschöpfungskette ist erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizzen,Kooperationsvereinbarung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu EUREKA Cluster Förderung
Wer kann EUREKA Cluster Förderung beantragen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei EUREKA Cluster Förderung?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man EUREKA Cluster Förderung beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. September 2027.
Wer ist Fördergeber von EUREKA Cluster Förderung?
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. September 2027
- Förderregion
- Bundesweit