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Meisterbonus – Förderung in Bayern

Fördergeber: Freistaat Bayern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Der Meisterbonus unterstützt die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung in Bayern für bestandene Meisterprüfungen oder gleichgestellte Fortbildungsprüfungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, die eine Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt mit dem Meisterbonus die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung. Sie bekommen den Meisterbonus für eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung in einem gewerblichen oder kaufmännischen Beruf, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in einem Beruf der Landwirtschaft oder der Hauswirtschaft, in einem Gesundheitsberuf sowie staatliche Fortbildungsprüfung in den aufgezählten Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien. Sie erhalten die Förderung als Bonuszahlung. Die Höhe des Meisterbonus beträgt EUR 2.000 für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31.5.2019 festgestellt wurde, und EUR 3.000 für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31.12.2022 festgestellt wurde. Sie können den höheren Bonus von EUR 3.000 auch dann erhalten, wenn bei Ihnen das Prüfungsergebnis zwar vor Ablauf des 31.12.2022 festgestellt wurde, Ihnen aber nach dem 31.12.2022 der Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung verliehen wurde oder Sie nach dem 31.12.2022 im Rahmen einer Meisterfeier eine Schmuckurkunde (Meisterbrief) erhalten haben. Als Begünstigte werden Sie von den zuständigen Stellen an bis zu 2 jeweils frei wählbaren Stichtagen innerhalb eines Jahres ermittelt und festgestellt. Die zuständigen Stellen teilen Ihnen die Gewährung des Bonus schriftlich mit und zahlen diesen aus.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 3.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Bayern.

Voraussetzungen

Die Prüfung muss erfolgreich und normalerweise vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt worden sein.

Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen.

Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

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Häufige Fragen zu Meisterbonus

Wer kann Meisterbonus beantragen?

Privatpersonen, die eine Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben

Wie hoch ist die Förderung bei Meisterbonus?

Förderbetrag: 2.000 € – 3.000 €.

Wer ist Fördergeber von Meisterbonus?

Fördergeber ist Freistaat Bayern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 3.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern